29.01.2018 - 7 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strobl erläuterte den Vorentwurf zum B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“. Wesentlicher Inhalt ist, das die Fläche nicht mehr als GI (Industriegebiet), sondern als GE (Gewerbegebiet) ausgewiesen wird, zuzüglich des Sondergebietes für Photovoltaik.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen mit auszulegen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage