28.11.2017 - 3 Informationen zum Stand Trinkwassergebühre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 28.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Tobababen erteilt Frau Tertel das Wort.
Frau Tertel gibt Erläuterungen zur geplanten Erhöhung der Trinkwassergebühren. Durch die Schließung der Firma Immergut und die Verdopplung des Wasserentnahmeentgeltes Anfang 2016 von 0,05 auf 0,10 €/m³ ist eine Erhöhung im Trinkwasserbereich nicht zu vermeiden.
Die Kalkulationsperiode (2015-2017) wurde mit einem Defizit von 127 T€ abgeschlossen. Dieses Defizit ist in den nächsten drei Jahren auszugleichen. Auf die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes durch das Land, konnte in dieser Kalkulationsperiode nicht reagiert werden. Um künftig schneller reagieren zu können, wird die Kalkulationsperiode auf zwei Jahre verkürzt .
Trinkwasser
Grundgebühr beläuft sich auf 99,90 €
Mengengebühr Erhöhung um 0,31 € von 1,48 € auf 1,79 € Netto
z.B. für einen 2-Personen-Haushalt 19,90 €/Jahr, 39,80 €/Jahr für einen 4-Personen-Haushalt
Vorstellung in der Klausurtagung
Abwasser
Senkung von 2,62 € auf 2,59 €
Grundgebühr bleibt (für Dezentrale Entsorgung und Kleinkläranlagen)
Bei der abflußlosen Klärgrube werden die Kosten steigen. Die Grundgebühr wird auf 100,00 € angehoben.
Am 11. Dezember 2017 findet die Verbandsversammlung des WZV statt.
Frau Tertel antwortet auf Fragen der Gemeindevertreter.
Herr Nippa kritisiert, dass die FFW im Brandfall nicht an die Hydranten zur Wasserentnahme darf.
Antw. Fr. Tertel: Die Trinkwassernetze sind im ländlichen Bereich nicht für die FFW ausgelegt.
Es wird kontrovers diskutiert.
Zur Nutzung der Hydranten durch die FFW wird ein extra Termin vereinbart.
Herr Tobaben dankt Fr. Tertel für ihre Ausführungen.
