19.09.2017 - 6 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Gara...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Gielow
- Datum:
- Di., 19.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in der Flur 3, Gemarkung Gielow auf dem Flurstück 91/9 wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung „Dachneigung 24/45°; Walmdach und Dachfarbe anthrazit“ in der Satzung über die Klarstellung, Abrundung und Erweiterte Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Gielow wird stattgegeben.
(Den Befreiungen von den Festsetzungen wurde bereits im Bauausschuss am 04.07.2017 im Vorbescheidverfahren stattgegeben.)
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 7 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Weiteres: Der WZV hat bei der Herstellung der Hausanschlüsse den Asphalt aufgemacht und nur provisorisch wieder mit Pflaster geschlossen.
Der WZV soll mit Fristsetzung aufgefordert werden, die Straße wieder fachgerecht mit Asphalt zu schließen.
Über die Befreiung hinsichtlich der Dachfarbe wird nochmal diskutiert.
Herr Friedrichs merkt dazu an, dass der Bauherr die Dachfarbe gemäß Ortssatzung gewählt hätte, wenn er die Vorschriften gekannt hätte.
