23.06.2010 - 8 Änderung des B-Planes Nr. 10 "Koesters Eck"

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der B-Plan 10 „Koesters Eck“ wird dahingehend geändert, dass die textliche Festsetzung unter Pkt. 3.2. durch folgende Formulierung ersetzt wird:

 

„In den Teilgebieten SO 1 bis SO 4 sind Garagen und Carports unzulässig (§ 12 (6) BauNVO). In den Teilgebieten SO 2 bis SO 4 sind Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO unzulässig. Im Teilgebiet SO 1 ist  je ein Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von 10 m2 pro Bootshaus zulässig.

 

 

Auf einen Brief des Herrn Richter, der den Stadtvertretern vorliegt, wird hingewiesen.

Nach längerer Diskussion wird festgestellt, dass die beantragte B-Planänderung wie ein vorhabenbezogener Antrag auf B-Planänderung zu sehen ist. Die Verwaltung wird mit dem Verein darüber in Verhandlung treten.

Die Fraktion CDU/ FDP zieht daraufhin den Beschlussvorschlag zurück.