21.04.2010 - 13 Änderung des Gesellschaftervertrages WOGEMA
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 21.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA mbH:
01. § 2 Abs. 3 wird unter Wegfall des bisherigen Textes wie folgt gefasst:
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Förderung des Gesellschaftszweckes an anderen Unternehmen zu beteiligen.
02. In § 13 Abs. 2 wird der Text des Buchstaben j) gestrichen, der bisherige Buchstabe k) wird dann Buchstabe j)
03. In § 17 Abs. 2 l) wird in der Aufzählung das Wort Beteiligung eingefügt.
04. Die Formulierung in § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Leitung der Gesellschafterversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Teilzunehmen hat der Geschäftsführer. Letzterer fasst die Beschlüsse der Gesellschafter in einem Ergebnisprotokoll zusammen.
