21.04.2010 - 13 Änderung des Gesellschaftervertrages WOGEMA

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA mbH:

 

01.               § 2 Abs. 3 wird unter Wegfall des bisherigen Textes wie folgt gefasst:

Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Förderung des Gesellschaftszweckes an anderen Unternehmen zu beteiligen.

 

02.              In § 13 Abs. 2 wird der Text des Buchstaben j) gestrichen, der bisherige Buchstabe k) wird dann Buchstabe j)

 

03.              In § 17 Abs. 2 l) wird in der Aufzählung das Wort „Beteiligung“ eingefügt.

 

04.              Die Formulierung in § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Leitung der Gesellschafterversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Teilzunehmen hat der Geschäftsführer. Letzterer fasst die Beschlüsse der Gesellschafter in einem Ergebnisprotokoll zusammen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0