25.04.2017 - 8 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Herrn Wagenknecht wurde erläutert, dass eine Beratung mit den Bauinteressenten stattgefunden hat.

Diese sind bereits sehr weit mit der Vorbereitung ihrer Baumaßnahme. Die Finanzierung ist auf den derzeitigen Entwurf abgestimmt. Die Umplanug des Hauses und Ausführung mit Krüppelwalmdach würde ca. 7.000,00 € Mehrkosten verursachen, es müsste nachfinanziert werden.

Herr Wagenknecht berichtet weiter, dass den Interessenten das gemeindliche Einvernehmen  in Aussicht gestellt wurde, wenn diese ihr neues Haus mit einer Dachneigung von 35° ausführen. Diesem Kompromiss wurde von Seiten der zukünftigen Bauherren zugestimmt.

 

Es folgt eine kurze Diskussion.

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und die Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen der Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und Erweiterte Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Gielow hinsichtlich der Dachform (keine Walmdächer zulässig Pkt 1.1.2) zur Errichtung eines Walmdaches mit 35° und roten Dachsteinen in der Gemarkung Gielow, Flur 1 auf dem Flurstück 151/4 wird erteilt - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung durch den WZV. Die durch die vorhandene Wohnbebauung vorgegebene Bauflucht ist zwingend einzuhalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0