06.06.2017 - 7 Informationen zum Entwurf des Haushaltes 2017

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Wortprotokoll

Herr Reinholz übergibt das Wort an Herrn Vonthien.

 

Durch Herrn Vonthien werden der Investitionsplan, die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen des laufenden Jahres, der Ergebnis und Finanzhaushalt der Gemeinde ausführlich erläutert. Er berichtet, dass mit der vorliegenden Planung der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von ca. 200.400 € (Stand 31.12.2016) auf insgesamt 1,3 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2020 anwachsen würde.

Vor dem letztgenannten Hintergrund werden die einzelnen im Investitionszeitraum veranschlagten Investitionen überprüft und folgende Festlegungen getroffen:

  • Streichung der Maßnahmen 5.5.1.00/0006 „Innerer Parkweg“, 5.5.1.00/0007 „Ahornallee „Mul Op““ und 5.5.2.00/0002 „Schlossteich“
  • Verschiebung des Kaufes einer neuen Wippe auf das Jahr 2018
  • Aufnahme des investiven Zuschusses „DIE MECK-SCHWEIZER“ als Kofi-Anteil der Gemeinde in Höhe von 1.200 €r das Jahr 2018
  • Prüfung der Maßnahme 5.4.1.00/0009 „Brücke über Dahmer Kanal“ und 5.4.1.00/0008 „Weg Basedow-Höhe/Wendischhagen“, ob eine Förderung des Eigenanteils durch den Landkreis MSE erfolgen kann und sich die Stadt Malchin an den Baukosten der Brücke beteiligt

Die in der Übersicht dargestellten Unterhaltungsmaßnahmen werden durch die Gemeindevertretung als notwendig angesehen und sollen wie vorgeschlagen in den Haushalt eingearbeitet werden.

Die hauptsächlichen Ursachen für das negative Ergebnis der vorliegenden Planungsunterlagen werden anhand der Übersicht über die Erträge und Aufwendungen zum Ergebnishaushalt erläutert.

 

Herr Vonthien berichtet, dass sich die vorliegenden Jahresergebnisse des Ergebnis- und Finanzhaushaltes noch um voraussichtlich 20 T€ verbessern wird, da die Planung für den Bereich der Schulkostenbeiträge noch einmal überarbeitet wird.

Auf die Notwendigkeit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde wird durch Herrn Vonthien hingewiesen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Änderung des Finanzausgleichgesetzes ist eine konkrete Planung für die Zukunft nicht möglich.