04.05.2017 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gielow
- Datum:
- Do., 04.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kahlert erklärt seine Befangenheit und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Schwartz.
Auf Anfragen der Gemeindevertreter insbesondere auf die wesentlichen Unterschiede der Liquidität zwischen den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 antwortet Herr Vonthien.
Herr Schwartz stellt die Beschlüsse 1. und 2. getrennt zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Gielow zum 31.12.2013 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) festgestellt. Zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages wird ein Teilbetrag in Höhe von 35.739,88 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage entnommen.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 8 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Beschluss:
2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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