04.05.2017 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahlert erklärt seine Befangenheit und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Schwartz.

 

Auf Anfragen der Gemeindevertreter insbesondere auf die wesentlichen Unterschiede der Liquidität zwischen den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 antwortet Herr Vonthien.

 

Herr Schwartz stellt die Beschlüsse 1. und 2. getrennt zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Gielow zum 31.12.2013 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) festgestellt. Zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages wird ein Teilbetrag in Höhe von 35.739,88 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Beschluss:

2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Kahlert übernimmt wieder sie Sitzungsleitung.

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Anlagen zur Vorlage