18.10.2017 - 12 Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in

der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch

Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli  2017 (BGBl. I S. 2808) die Satzung über die 3.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B).

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung beim Landkreis

Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung über die 3.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1542&TOLFDNR=15219&selfaction=print