11.09.2017 - 24 Öffentliche Widmung von Flächen im Bereich Malc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke und Teilflächen von Flurstücken für den öffentlichen Verkehr im Bereich Lindenstr. 33 und Turnplatz 8 bis 9 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG-MV) vom 13.01.1993, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101) wird zugestimmt.

Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Malchin Flur 33, Flurstück 18/41 und Teilflächen der Flurstücke 18/42 und 18/18 gemäß der in der beiliegenden Anlage kenntlich gemachten Flächen als Gemeindestraße (Ortsstraße) dem öffentliche Verkehr ohne verkehrliche Beschränkungen dienen. Die Widmung wird öffentlich bekannt gemacht. Die Anlage (Lagekarte) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage