27.04.2017 - 7 Haushaltssatzung der Peenestadt Neukalen für da...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voß führt in die Thematik ein und informiert zum vorliegenden Haushalt.

Er verweist auf die schwierige Haushaltssituation und die stattgefundenen vorausgehenden Beratungen zum Haushalt in der Verwaltung und der ausführlichen Diskussion im Hauptausschuss.

 

Er bittet Frau Rißer um Erläuterungen zum Haushalt.

 

Frau Rißer gibt folgende Erläuterungen:

Der vorliegende Haushalt weist sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt für das Jahr 2017 erhebliche Defizite aus.

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden auf Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 09.10.2014 festgesetzt und liegen erheblich über den landesdurchschnittlichen Werten.

 

Die vorliegende Haushaltssatzung beinhaltet genehmigungspflichtige Bestandteile. Dies sind zum einen der Stellenplan auf Grund des Defizites von 401.100 € im Ergebnishaushalt und der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 1.782.900 €. Der genehmigungsfreie Höchstbetrag wird um 1.624.700 € überschritten.

 

Die Ergebnishaushalte waren in den vergangenen Jahren und werden auch in den Folgejahren bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes defizitär sein.

Das vorläufige kumulierte Defizit zu Beginn des Haushaltsjahres unter Einbeziehung der voraussichtlichen jährlichen Salden aus Abschreibungen und den Erträgen aus den Sonderposten beläuft sich auf schätzungsweise 965 T€.

Wenn man dann die Plandaten für den Ergebnishaushalt bis 2020 hinzurechnet, kommen wir bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf ein Gesamtdefizit von etwa 2.082 T€.

Trotz dieser schwierigen Haushaltssituation gehen wir jedoch weiter davon aus, dass bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes keine Überschuldung der Stadt vorliegt.

Es liegt zwar ein drastischer Verzehr des Eigenkapitals vor; dennoch ist dieses Ende 2020 immer noch mit über 3 Mio. € nachzuweisen.

 

Auch der Finanzhaushalt ist defizitär; ein Haushaltsausgleich kann in keinem Jahr bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nachgewiesen werden.

Positiv zu betrachten ist die Entwicklung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen. Im Haushaltsjahr 2017 ist hier ein Negativsaldo in Höhe von 296.800 € festzustellen. Im Haushaltsjahr 2020 gehen wir von einem Negativsaldo von 106.800 € aus.

 

Wünschenswert wäre ein Positivsaldo, der mindestens so hoch ist, dass die ordentliche Tilgung von Krediten abgesichert werden kann.

Davon ist jedoch- zumindest nach der jetzigen Haushaltslage- bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht auszugehen.

 

Betrachtet man die Höhe der Einnahmen aus Steuern und Abgaben sowie der Zuweisungen nach dem FAG und setzt dagegen die Umlagezahlungen an Bund, Land, Landkreis und Amt, bleibt im jetzigen Haushaltsjahr nur noch ein Betrag in Höhe von 421.900 € verfügbar.

Wenn ich davon die Aufwendungen für Schullastenausgleichzahlungen und  die gemeindlichen Anteile an der Kinderbetreuung abziehe, bleibt zur Finanzierung aller pflichtigen und freiwilligen Aufgaben nur noch ein Betrag in Höhe von 116.200 € übrig.

 

Von einer aufgabengerechten und auskömmlichen kommunalen Finanzierung kann somit definitiv nicht gesprochen werden. Hier erhoffen wir uns von der Landesregierung im Zusammenhang mit der Novellierung des FAG neue Ansätze.

 

Der vorliegende Haushalt hat sich im Vergleich zur Finanzplanung aus dem Vorjahr wesentlich verschlechtert. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sollte für 2017 max. -83,7 T€ betragen.

In der vorliegenden Planung beträgt dieses Defizit 296.800 €.

 

Woraus dies resultiert ist im Vorbericht ausführlich beschrieben.

Wesentliche Ursache ist die erhöhte Zahllast aus Gewerbesteuer-, Amts- und Kreisumlage von 165,7 € im Vergleich zu Vorjahr und die geringeren Zuweisungen nach dem FAG.

 

Da sich die wesentlichen Abweichungen aus diesen nur mittelbar beeinflussbaren Tatsachen ergeben, wurde von Seiten der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister auf die Fortschreibung des HASIKOs verzichtet.

Wir hoffen, dass unserer Argumentation auch die Rechtsaufsichtsbehörde folgt.

 

Die Peenestadt Neukalen investiert lt. vorliegendem Plan im Jahr 2017 insg. 645.000 €. Dem stehen investive Einzahlungen in Höhe von 861,6 T€ gegenüber. Dieser Überschuss resultiert aus der Neuveranschlagung von investiven Einzahlungen, die eigentlich bereits im Vorjahr kassenwirksam werden sollten, aber die Umsetzung der Maßnahme sich verzögerte. Für die in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen investiven Auszahlungen wurden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 393,2 T€ gebildet.

 

Zu den wesentlichen neu veranschlagten investiven Maßnahmen zählt der Bau des Kleinfeld- Kunstrasenplatzes, der Eigenanteil für Maßnahmen im Rahmen der Altstadtsanierung, die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen Hafenstraße/ Kanalstraße sowie des Warsower Weges einschl. der Brücke.

 

Viele Maßnahmen können nur mithilfe von Fördermitteln umgesetzt werden.

Dies ist insb. auch wichtig für die Minimierung des Folgeaufwandes im Ergebnishaushalt.

 

Eine Neuverschuldung ist für 2017 nicht vorgesehen.

Dies wäre im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Neukalen gegenwärtig auch hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit schwierig.

Nach RUBIKON, der statistischen Auswertung der Haushaltslage, muss für Neukalen von einer dauerhaft weggefallenen Leistungsfähigkeit gesprochen werden.

 

Dennoch muss man einschätzen, dass sich die Peenestadt trotz der schwierigen Haushaltslage positiv entwickelt hat.

Wenn man sich das Investitionsvolumen 2012- 2016 betrachtet, ist dies ein eindeutiger Beleg für die Entwicklung der Stadt. Es wurden insg. ca. 3.396,5 T€ investiert in die Infrastruktur der Stadt investiert.

Das entspricht ungefähr einem Betrag von 1.909 €/ Einw.

 

 

Frau Rißer antwortet auf Fragen der StadtvertreterInnen.

 

Herr Adolphi hinterfragt, warum es keine Deckungsgleichheit zwischen der Beitragszahlung an den Wasser- und Bodenverband und den entsprechenden Gebühreneinnahmen gibt.

Frau Rißer verweist darauf, dass es keine Deckungsgleichheit gibt, da die städtischen Grundstücke nicht veranlagt werden.

Die Deckungslücke erscheint Herrn Adolphi jedoch zu hoch.

Frau Rißer sagt eine Prüfung durch das zuständige Fachamt und eine diesbezügliche Information zu.   

 

Auf Nachfrage von Herrn Adolphi in Bezug auf die Abwassergebühren wird über die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Objekte und die Umlage auf die Nutzer diskutiert.

Frau Rißer sagt zu, dass eine Gesamtübersicht zu den Bewirtschaftungskosten je Objekt und den Erträgen aus der Nutzung durch die Verwaltung erstellt wird und den Stadtvertretern zur Kenntnis gegeben wird.

 

Herr Reinhardt thematisiert die Investitionsmaßnahme Hafenhaus.

Frau Rißer begründet die Veranschlagung in 2018 und informiert darüber, dass nach Beratung mit dem Bürgermeister es Zielstellung ist, die Maßnahme vor Saisonbeginn 2018 fertig zu stellen.

 

Herr Reinhardt stellt folgenden Antrag:

 

Für die Umsetzung der Maßnahme Umbau Hafenhaus wird im Haushalt 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 76.900 € veranschlagt:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Peenestadt Neukalen für das Haushaltsjahr 2017 wird mit ihren Anlagen einschl. der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 76.900 € beschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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