20.02.2017 - 11 Weiterführung der Stelle Tourismuskoordinator a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 20.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Moritz informiert die Gemeindevertretung über ein Schreiben der Verwaltung, Herrn Dorn, zur Fortführung der Stelle des Tourismuskoordinators am Kummerower See.
Es wurde ein zweiter Weg verfolgt, eine für 3 Jahre geförderte Stelle aus der Infrastrukturrichtlinie beim zuständigen Wirtschaftsministerium M-V zu beantragen. Zwischenzeitlich fand ein Besuch beim zuständigen Abteilungsleiter im Wirtschafts-ministerium statt, es wurde die Zusage einer Förderung gegeben, die sich in das Projekt des hiesigen RUN Mecklenburgische Schweiz e.V. (40 Mitgliedsfirmen aus Handwerk, Industrie, Handel) einfügt. Da die Förderung jedoch nur bei 60 % liegt, wird der Anteil der Eigenmittel dadurch höher.
Es wird gebeten nachfolgenden Zusatz in die Beschlussvorlage mit aufzunehmen:
„Im Falle dessen, dass eine Förderung der Stelle des Tourismuskoordinators für 3 Jahre (beginnend ab 01.04.2017) über die Infrastruktur-Richtlinie M-V zustande kommt und beim RUN Regionalen Unternehmungsnetzwerk „Mecklenburgische Schweiz e.V.“ angesiedelt wird, beschließt die Gemeindevertretung bis zum 31.03.2020 auch weiterhin den bisher gezahlten Anteil zu der Stelle in Höhe von 289,50 € jährlich bereit zu stellen.“
In einer kurzen Diskussion sind sich die Gemeindevertreter einig, dass Personen, die Vermietung betreiben, mit einbezogen werden sollen.
Es wird über den ergänzten Beschluss abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister unter Einbeziehung der privaten Wirtschaft Lösungen zu finden, die Stelle des Tourismuskoordinators am Kummerower See ab dem 1. April 2018 gemeinsam mit den anderen am Projekt beteiligten Städten und Gemeinden dauerhaft fortzuführen.
Über die Form der Beschäftigung des Tourismuskoordinators nach dem 1. April 2018 werden die am Projekt beteiligten Kommunen bis zum 30. September 2017 einen Vorschlag erarbeiten und den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen.
Im Falle dessen, dass eine Förderung der stelle des Tourismuskoordinators für 3 Jahre (beginnend ab 01.04.2017) ´über die Infrastruktur-Richtlinie M-V zustande kommt und beim RUN Regionalen Unternehmungsnetzwerk „Mecklenburgische Schweiz e.V.“ angesiedelt wird, beschließt die Gemeindevertretung bis zum 31.03.2020 auch weiterhin den bisher gezahlten Anteil zu der Stelle in Höhe von 289,50 € jährlich bereit zu stellen.
