20.02.2017 - 3 Beitritt des WZV zur Klärschlamm-Kooperation M-...

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Wortprotokoll

Frau Tertel informiert, dass am 06.03.2017 eine Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes Malchin-Stavenhagen (WZV) durchgeführt wird. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beschlussvorlage zur Änderung der Verbandssatzung und die Beschlussvorlage zum Beitritt zur Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH.

Bei der Änderung der Verbandssatzung geht es um den Zusatz, dass der Verband zur Aufgabenerfüllung Unternehmen des privaten Rechts errichten, übernehmen oder sich daran beteiligen kann.

Diese Änderung ist die Voraussetzung für eine Beteiligung an der Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH. Die Rechtsaufsicht hat zugestimmt.

Beim Zweckverband fallen jährlich etwa 5.500 Tonnen Klärschlamm bei der Reinigung des Abwassers an. Dieser Klärschlamm konnte bis zum Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung zum 01.01.2015 noch landwirtschaftlich verwertet werden (als Dünger). Seitdem ist nur noch eine thermische Verwertung möglich (z.B. Mitverbrennung in einem Heizkraftwerk), weil der anfallende Klärschlamm den Grenzwert von 1,5 mg/kg beim Schwermetall Cadmium überschreitet (der alte Grenzwert lag bei 10 mg/kg und wurde in einer Spanne von 1,2 bis 1,8 mg/kg immer eingehalten).

Über eine europaweite Ausschreibung wurde erreicht, dass der im Verband anfallende Klärschlamm bis zum Jahr 2019 im Heizkraftwerk Stavenhagen (EEW; Energy from Waste) mitverbrannt werden kann.

Ab dem Jahr 2025 ist eine Mitverbrennung von Klärschlamm jedoch nicht mehr möglich, weil der Gesetzgeber fordert, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor zurückgewonnen werden muss. Hintergrund ist, dass die Phosphorvorkommen der Welt endlich sind, Phosphorverbindungen aber für alle Lebewesen wichtig sind. 

Dieser Forderung nach Phosphorrecycling kann am ehesten mit einer Monoverbrennungsanlage entsprochen werden. In Großversuchen erprobte Verfahren zeigen, dass eine Rückgewinnung aus der Klärschlammasche bereits heute möglich ist.

Die Firma „Klärschlamm-Kooperation M-V“ GmbH wurde von sechs Körperschaften des öffentlichen Rechts (Zweckverbänden und kommunalen GmbHs) bereits im Jahr 2012 gegründet.

Gutachten, die vom Wirtschafts- und vom Umweltministerium MV beauftragt wurden, favorisierten den Bau einer gemeinsamen zentralen Monoverbrennungsanlage für das gesamte Bundesland. Deshalb hat sich die GmbH geöffnet und nimmt weitere Gesellschafter auf. Bis jetzt haben 10 weitere abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften Absichtserklärungen abgegeben bzw. entsprechende Beschlüsse zum Beitritt gefasst. Damit könnten ca. 80 % der in MV anfallenden Klärschlämme gemeinsam verwertet werden.

Aus heutiger Sicht würde der WZV ca. 7 % der Gesellschaftsanteile halten.

Die Baumaßnahme soll ca. 45 Mio. Euro kosten und die Fertigstellung ist frühestens nach dem Jahr 2020 geplant. Die Planungskosten, die anteilig von allen Gesellschaftern zu tragen sind, werden mit 3,5 Mio. Euro veranschlagt und sollen auf drei Jahre verteilt werden.  Darüber hinaus ist von den Gesellschaftern der laufende Aufwand der GmbH während der Planungs- und Bauphase zu tragen. Dafür hat der WZV vorsorglich neben den Planungskosten 7.000 Euro jährlich eingeplant. Das einmalig zu zahlende Stammkapital beläuft sich auf 2.215 Euro (abhängig von der endgültigen Anzahl der Gesellschafter).

Die Baukosten einschließlich der Kapital- und Betriebskosten sowie die Transportkosten sollen dann in dem Preis für die zu verwertende Tonne Klärschlamm enthalten sein. Dabei sollen alle Gesellschafter den gleichen Preis zahlen, unabhängig von der zurückzulegenden Transportstrecke.

Das Land MV hat für dieses Vorhaben eine Förderung von 40 % in Aussicht gestellt.

Als Alternative zu dem Beitritt zur „Klärschlamm-Kooperation M-V“ GmbH bliebe die fortlaufende Europaweite Ausschreibung der Klärschlammverwertung mit dem Wissen, dass es in der BRD bisher nur eine sehr geringe Anzahl von Monoverbrennungsanlagen gibt.

 

 

Herr Moritz bedankt sich für die Ausführungen von Frau Tertel und verabschiedet sie.

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