17.05.2017 - 13 Anlegen einer Uferpromenade im Bereich des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bau einer Uferpromenade auf “Koesters Eck“ sowie der Bau von Zugängen zu den Liegeplätzen wird von den Festsetzungen in Punkt 5, Teil B des Bebauungsplanes Nr. 9 “Koesters Eck“ - (Rad-und/oder Fußwege innerhalb öffentlicher Grünflächen sind mit wassergebundener Wegedecke auszuführen. Notwendige Pflasterungen sind bis max. 0,90 m Breite zulässig) - befreit. Des Weiteren wird der Pflanzung von bis zu 10 Bäumen zugestimmt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1509&TOLFDNR=14626&selfaction=print