30.01.2017 - 6 Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 23.03.1999 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 20.06.1999 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin beschließt die Stadtvertretung Malchin die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin. 

 

Plangebiet:

Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt“ und wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden                  Achterstraße

Im Süden                   Rosmarinstraße

Im Osten                    Schultetusstraße

Im Westen                  Karl-Dressel-Straße  

 

Der Änderungsbereich (Übersichtsplan s. Anlage) hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst die Flurstücke 66 bis 70, 71/2, 72/2, 73/3, 74/2, 75, 76, 77/2, 78/2, 79 und 80/2 in der Flur 30 der Gemarkung Malchin.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes

Die 3. Änderung des B-Plans ist Voraussetzung zur Erteilung der Genehmigungen für die    Baumaßnahme „Ausbau der Karl-Dressel-Straße/Achterstraße und des Nordquartiers“.

 

Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

-          Änderung des Gebietscharakters von Kerngebiet in öffentlicher Parkplatz

-          Änderung von Baulinien und Baugrenzen

-          Festsetzung von Pflanzbindungen und Erhaltung von Bäumen (vorhandene Kastanie)

 

Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1500&TOLFDNR=14185&selfaction=print