01.12.2016 - 12 Optionserklärung gem. § 27 Abs.11 USt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Gemeinde Gielow ist weiterhin der § 2 Abs.3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 UStG gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1490&TOLFDNR=13945&selfaction=print