28.11.2016 - 15 Erneuerung des Daches des Nebengebäudes in der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

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Information:

Die Gemeinmdevertretung Kummerow nimmt die Bauanzeige zur Erneuerung des Daches auf dem Nebengebäude in der Flur 3 auf dem Flurstück 41 in der Gemarkung Leuschentin zur Kenntnis. Gemäß § 61 L-BauO M-V sind Instandhaltungsarbeiten sofern sie keinen Eingriff in die tragende Kostruktion des Gebäudes darstellen verfahrensfrei.

Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

 

 

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