01.09.2016 - 3 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister begrüßt Frau Tscherpel vom Planungsbüro und Herrn Hinrichs als Investor zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser. Er bittet um Erläuterungen zum Bauvorhaben.

 

Frau Tscherpel informiert, dass eine Bürgerversammlung statt gefunden hat. Anwesend waren der BM und der stellv. BM und von den Behörden der Landkreis. Dadurch musste eine schriftliche Beteilung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Die Flächen werden gepachtet. Der B-Plan bleibt bestehen es wird kein vorhabenbezogener B-Plan. Es erfolgt keine Versiegelung. Die gewünschte Heckenpflanzung wurde mit eingearbeitet. 2,5 ha ist eine reine Bebauung.

 

19.05 Uhr Herr Müller kommt.

 

Für das Fällen der 4 Pappeln liegt eine Genehmigung vor, dafür werden am Weg Eichen gepflanzt.

Immussionsschutz – Geräusche werden eingehalten

Gemäß Angaben des Herstellers der Trafostationen wird ein Immissionsrichtwert von 45 dB außen eingehalten.

 

Durch Herrn Kahlert werden die Ausführungen auf Seite 6, Stellungnahme des Landkreises, kritisiert. Die FFW Gielow ist im Besitz von 2 Fahrzeugen mit Wassertank.

 

Herr Hinrichs:

Die Fläche wurde für 25 Jahre gepachtet. Beim Rückbau werden die Module von der Industrie zurückgenommen. Der Rückbau ist im Staädtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Frau Tscherpel weist darauf hin, dass sich über die Nachnutzung der Fläche Gedanken gemacht werden sollte. Die Gemeinde und der Eigentümer müssen sich hierzu verständigen.

 

Nach kurzer Verständigung könnten sich die Gemeindevertretung eine Waldnutzung vorstellen.

 

Frau Tscherpel gibt bekannt, dass ein Sonderdruck des Malchiner Generalanzeigers am 14.09.2016 erscheint. Die Kosten werden durch den Investor getragen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gielow billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan  Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen in der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1474&TOLFDNR=13489&selfaction=print