29.11.2016 - 13 Optionserklärung gem. § 27 Abs.11 USt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 29.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Frau Rißer werden zur Vorlage Erläuterungen gegeben und auf Fragen der Gemeindevertreter geantwortet.
Die Gemeinde Faulenrost ist derzeit nicht umsatzsteuerpflichtig veranlagt. Im kommenden Jahr werden die amtsangehörigen Städte und Gemeinden eine Steuerberatungsfirma mit der Fragestellung beauftragen, ob die Anwendung des mit dem Steueränderungsgesetz 2015 eingeführten § 2b UstG für sie Vor- oder Nachteile nach sich ziehen wird.
Beschluss:
Für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Gemeinde Faulenrost ist weiterhin der § 2 Abs.3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 UStG gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
