20.10.2016 - 9 Errichtung eines Stahlgittermastes als Antennen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friedrichs bittet darum, dass die Firma über den Bau der Kreisstraße informiert wird.

Er stellt die Frage, wie das Grundstück zur Verfügung gestellt wird.

 

Antw. BM: Das Grundstück wird verpachtet.

 

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgittermastes als Antennenträger mit zugehöriger Systemtechnik zur Versorgung der Allgemeinheit mit Telekommunikations-dienstleistungen in der Gemarkung Gielow auf den Flurstücken 80/11 und 81/4 in der Flur 2 wird erteilt. Von den örtlichen Bauvorschriften der Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und erweiterte Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Gielow wird die Befeiung erteit.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0