07.09.2016 - 4 Vorstellung von drei Varianten zur Bereinigung ...

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Wortprotokoll

Herr Wagenknecht erteilt Herrn Schütze das Wort.

 

Frau Pinno fragt nach, ob der Bauausschuss durch die Gemeindevertretung bevollmächtigt wurde die Variantenentscheidung zu treffen.

Dieses wurde von allen bejaht.

 

Herr Schütze - Vorstellung der Ergebnisse „Ermittlung des baulichen und hydraulischen Bedarfs zur Bereinigung des Bürgermeisterkanalsystems zwischen Am Bornbruch – August-Bebel-Straße – Beethovenstraße und der ehemaligen Bahnlinie Waren - Malchin in Gielow im Rahmen einer Bedarfsplanung mit dem Ziel des Anschlusses an das geplante Regenwasser-Ableitungssystem der Kreisstraße“

 

 

Einzugsgebiet – anfallende und abzuleitende Regenwassermengen:

-       Einzugsgebiets-Lageplan +Tabelle 1 + dazu schon Lageplan Variante 1

-       Quelle 10 l/s
Sportplatz 0 l/s
zw. Sportplatz u. Sargfabrik 79,5 l/s (Abflussbeiw.=0,2 gartenreiches Außengebiet)
Sargfabrik - große Fläche 0 l/s (keine Bebauung = Istzustand / aber Zukunft?)
Sargfabrik – an Beethovenstr 16,6 l/s (Abflussbeiw. 0,3)
kleiner BGM-Kanal Bebel-/Beethovenstr. 33,8 l/s
Summe = 139,9 l/s (wichtig – ohne große Bebauung Sargfabrik = Status Quo)

-       Ermitteltes System der BGM-Kanäle - kurz vorstellen;

-       Limitierende Haltung vS5 (letzter Schacht auf Sargfabrik) 06101R1210 (Schacht in der Grünfläche vor der ehem. Apotheke) mit DN 400 und Gefälle 0,476 % kann bei Vollfüllung max. 144,5 l/s abführen dies ist auch die Größe, die in allen Varianten der weiteren Ableitung zum Vorfluter zu berücksichtigen ist

-       Selbst wenn sich die Flächenversiegelung durch Planungen z.B. im Bereich der Sargfabrik erhöht, werden durch die Limitierende Haltung nur 144,5 l/s abgeführt, der Rest staut sich zurück in das zu entwässernde Gebiet

Ausgangslage RWK-Planung für die Kreisstraße DM 9 in der OD Gielow:

-       Lageplan Kanalisation aus Entwurfsplanung Straßenbau (Anl. 8, Bl. 1)

-       geplantes System; größte Dimension DN 500 bis Grabeneinleitung L 381; Einleitgenehmigung für 270,3 l/s Bemessungsregen 10 min / 2-jährig; Zeitbeiwertverfahren;

Variante 1: Lageplan Variante 1

-       17 m DN 400 ab 06101R1210 – neue Haltung mit sohlgleichem Abgang am R1210 (Rohrgrabentiefe = 2,17 m);

-       R7 – R2: 11,9 m DN 500 statt DN 250 mit tieferem Rohrgraben 2,24 m (vorher 1,42m)

-       R2 – R1: 71,0 m DN 700 statt DN 500 mit tieferem Rohrgraben 2,04 m (vorher 1,78 m)

-       R1 – Grabeneinleitung: 22,5 m DN 700 statt DN 500 mit annähernd gleich tiefem Rohrgraben 1,23 m (vorher 1,22 m)

-       Vorteil: ungehinderter ordentlicher Abfluss bis zum Vorfluter

-       Nachteile:
höchste Kosten
höherer Bauaufwand (auch über Privatgelände)
Einleitgenehmigungsantrag muss neu gestellt werden Frage: wer stellt den?!

Variante 2: Lageplan Variante 2 + Längsschnitt V2

-       Einstau des vorh. BGM-Kanals – Haltung vS5 - 06101R1210 bis auf Höhe Wsp. Löschteich Bornbruch 16,32 mDHHN92 + höher (RRB-Berechnung)             
Ablauf-Aufteilung in Überlauf Löschteich + Drosselstrecke (DN 200 mit 0,5 %) Anschluss an RWK der Straßenplanung              
Regenrückhaltefunktion des Löschteichs vergrößert sich (derzeit nach RWK aus Str.-bau-planung staut sich der Löschteich von 16,32 auf 16,47 mDHHN92 auf, also um 15 cm)

-       17 m DN 200 ab 06101R1210 – neue Haltung mit eingestautem höheren Abgang am R1210 (Rohrgrabentiefe = 1,25 m);

-       Schachtneubau 06101R1210 mit Sandfang wäre zu empfehlen;

-       R7 – R2: 11,9 m DN 300 statt DN 250 mit unveränderter Rohrgrabentiefe 1,42 m (vorher 1,42m)

-       R2 – R1 - Grabeneinleitung: 71,0 + 22,5 m DN 500 bleibt unverändert in Dimension und Rohrgrabentiefe

-       Vorteil:
deutlich niedrigere Investitionskosten als V1
verringerter Bauaufwand

-       Nachteile:
Sandeintrag in BGM-Kanal kann nicht mehr mit dem Abfluss abgeleitet werden Sandablagerung in Haltung vS5 – 06101R1210 regelmäßige Wartung erforderlich (höhere Betriebskosten)              
höherer Rückstau im Feuerlöschteich,
Einleitgenehmigungsantrag muss neu gestellt werden Frage: wer stellt den?! (LK + WZV haben keine Veranlassung; Gemeinde hat nur Teilmenge; müsste mit UW komplett neu und aufwendig abgestimmt werden)              
um die Einleitmenge herauszubekommen, müsste instationäre Berechnung mit anderem Regenereignis durchgeführt werden – möglicherweise ergibt sich dabei eine deutlich geringere Abflussmenge, weil auch Speichervolumen der Kanäle mitbetrachtet wird

 

Herr Friedrichs kommt.

Variante 3: Lageplan Variante 3 + Längsschnitt V3

-       Stellt auf eine mögliche Landschaftsplanung im Bereich der Sargfabrik ab – mit Öffnung des BGM-Kanals und Ausbildung eines offenen Grabens (1m Sohlbreite, 3m Wsp.-breite, 115 m Länge) und die dadurch gegebene Möglichkeit des Sandfangs und der RW-Rückhaltung und des verminderten Abflusses über eine Überlaufschwelle in 2 neuen Haltungen vS5 – 06101R1210 – R7 als Drosselstrecke (DN 200 mit 0,279 % - das ist eine Unterschreitung des Mindestgefälles, aber ohne Feststoffeintrag) Anschluss an RWK der Straßenplanung

-       Ausführung in 2 Bauabschnitten:
Öffnung des Grabens ohne konkrete Landschafts-/Bauleitplanung und ohne im Moment zu wissen, was konkret mit der Gesamtfläche der ehemaligen Sargfabrik geschehen soll (dies bedarf der wohlüberlegten Entscheidung und braucht bestimmt mehr Zeit als wir im Moment in Vorbereitung des Straßenbaus haben);
1. BA jetzt:

-       17 m DN 200 ab 06101R1210 – neue Haltung mit eingestautem höheren Abgang am R1210 (Rohrgrabentiefe = 1,36 m);

-       Schachtneubau 06101R1210 mit Sandfang wäre zu empfehlen;

-       In den Überlauf / alten Ablauf des Löschteichs, der zunächst als Notüberlauf des ankommenden alten BGM-Kanals erhalten bleiben muss, ist eine Schwelle einzubauen, die das Leerlaufen des Löschteichs verhindert;

-       R7 – R2: 11,9 m DN 300 statt DN 250 mit unveränderter Rohrgrabentiefe 1,42 m (vorher 1,42m)

-       R2 – R1 - Grabeneinleitung: 71,0 + 22,5 m DN 500 bleibt unverändert in Dimension und Rohrgrabentiefe

-       2. BA: kann dann im Zuge der Gebietsgestaltung alte Sargfabrik später vorgenommen werden (mit 1. BA sind Voraussetzungen dafür geschaffen)              
- Grabenausbau (frei gestaltbar, aber mit dem nötigen Rückstau-Volumen);
- 105 m DN 200 vS5 – 06101R1210 – neue Haltung + Verdämmerung Alt-BGM-Kanal DN 400

-       Vorteil:
Gestaltungsspielraum für Landschaftsgestaltung oder/und Bebauung des Sargfabrikgeländes dadurch gegeben (nichts ist für die Zukunft verbaut)             
für einen Übergangszeitraum ist die jetzige Lösung mit 1. BA hinnehmbar und kann im Zusammenhang mit dem Kreisstraßenausbau erfolgen (Anmerkung: vorausgesetzt, die Gemeinde entscheidet sich zügig)              
deutlich niedrigere Investitionskosten als V1

-       verringerter Bauaufwand als V1

-       Nachteile:
geringfügig höherer Bauaufwand gegenüber V2
Mindestgefälle in Vs5 – 06101R1210 – R7 kann nicht eingehalten werden (Gefahr der Sandablagerung und erhöhten Wartung)              
Sandeintrag in BGM-Kanal kann für Übergangszeitraum zwischen 1. und 2. BA nicht mehr mit dem Abfluss abgeleitet werden Sandablagerung in Haltung vS5 – 06101R1210 regelmäßige Wartung erforderlich (höhere Betriebskosten)              
Einleitgenehmigungsantrag muss neu gestellt werden für 1. BA und dann eventuell noch einmal nach 2. BA Frage: wer stellt den?! (LK + WZV haben keine Veranlassung; Gemeinde hat nur Teilmenge; müsste mit UW komplett neu und aufwendig abgestimmt werden)              
Kosten für 2. BA (Neuverlegung 105 m DN 200 vS5 – 06101R1210 und offenen Graben -wenn auch erst später und in Verbindung mit der Landschafts-/Bebauungsplanung Sargfabrik

 

Außerdem zu klären:

-       Landschaftspflegerische Konflikte:
Baumfällung – Abstimmung mit UN;
Heckenrückschnitte

-       Mitverlegung Kabelleerrohre? – wie ist der Stand bei der Gemeinde?

-       Abstimmungstermin mit Gewerbetreibenden zum Bedarf der Anfahrbarkeit der Grundstücke / Umleitungs-/Anfahrmöglichkeiten; Vollsperrungen

 

Herr Wagenknecht führt aus, dass die Öffnung des verrohrten Grabens „Schmelzbach“ Bestandteil der im BOV Gielow eingereichten Maßnahmen ist. Damit könnte ein Teil der Variante 3 im BOV Gielow abgearbeitet werden.

 

Herr Harpeng weist darauf hin, dass das Gebäude am Bornbruch einen Keller hat. Das Planungsbüro muss negative Auswirkungen auf den Keller (Wasser im Keller) prüfen um die Gemeinde vor Schadensansprüchen zu schützen.

 

Nach kurzer Diskussion wird abgestimmt. Die Ausschussmitglieder sind einstimmig für die Variante 3.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0