27.09.2016 - 12 Errichtung von zwei Gauben im Dach des Wohnhaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das Bauvorhaben, Errichtung von zwei Dachgauben (jeweils eine in jeder Dachseite), in der Gemarkung Basedow, Flur 2 auf dem Flurstück 31/5 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 L-BauO MV erfüllt sind.

Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach

§ 15 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0