07.11.2016 - 6 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 07.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt ,wird das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in der Flur 33 auf den Flurstücken 247 und 246/1 teilweise genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen des § 62 Abs.1 und 2 der L-BauO M-V erfüllt sind.
Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.
