03.11.2016 - 5 Anfragen der Ortsteilvertreter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Remplin
- Datum:
- Do., 03.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Trebbin erinnert, dass in der letzten Sitzung über die Zuwendungen für Vereine aus dem Budget der OTV entschieden wurde. Der Pferdestall e.V. wurde aufgefordert, seine Gemeinnützigkeit vor Abruf der Zuwendung nachzuweisen. Frau Hacker hat der Verwaltung zwischenzeitlich den Briefkontakt mit dem Finanzamt zukommen lassen. Am 16.12.2016 ist Kassenschluss, die Mittel, die bis dahin nicht abgerufen sind, würden verfallen. Da der Freistellungsbescheid noch nicht vorliegt, fragt er, wie jetzt weiter verfahren werden soll.
Herr Senke hält die Unterlagen für ausreichend. Im Schreiben des Finanzamtes wird dem Verein bescheinigt, dass die geänderte Satzung den steuerlichen Bestimmungen entspricht. Das Finanzamt untersagt lediglich Zuwendungsbestätigungen auszustellen, bevor der gewünschte Nachweis, über den Eintrag der Satzungsänderung beim Amtsgericht, im Finanzamt eingegangen ist und die Bestätigung für Gemeinnützigkeit ausgestellt werden kann.
Die Ortsteilvertreter einigen sich auf nachfolgendes:
Die Verwaltung prüft, ob die Stellungnahme des Finanzamtes ausreicht, um die Zuwendung in Höhe von 600,00 Euro an den Pferdestall e.V. anzuweisen.
Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Rempliner Sportverein die Zuwendung in Höhe von 600,00 Euro.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 4 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Anmerkung der Verwaltung: Der Zuwendungsbescheid wird unter Vorbehalt ausgestellt. Der Verwendungsnachweis mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes, ist vom Pferdestall e.V. bis zum 31.03.2017 in der Verwaltung einzureichen.
