Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Lagerung von Altfahrzeugen in Malchin Gemarkung Malchin Flur 7 auf den Flurstücken144/6; 147/4;174/1 und in der Flur 8 auf den Flurstücken 159 und 160 wird erteilt.