12.09.2016 - 20 Festlegung Stadtumbaugebiet "Wedenhof" als Erwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Wedenhof“als Erweiterung zum bestehenden Stadtumbaugebiet „Nördliche Altstadt“ fest gemäß § 171 b Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 m.W.v. 24.10.2015. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage