12.09.2016 - 14 Errichtung eines Wohngebäudes und Carport mit A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Carport und Abstellraum wird mit folgenden Auflagen erteilt.

-          Das Wohngebäude ist im vorderen Bereich des Grundstücks anzuordnen, die Bauflucht des linksseitigen Wohngebäudes der WOGEMA ist einzuhalten

-          Der geplante Carport mit Abstellraum für Müll und Fahrräder ist im hinteren Bereich des Grundstücks anzuordnen, dazu ist die Bauflucht der Carportanlage zum Wohnhaus WOGEMA zugehörig einzuhalten

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1406&TOLFDNR=13501&selfaction=print