19.05.2016 - 6 Antrag des Retzower Pferdestall e. V. auf finan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Senke meint, dass man bei den Antragstellern nach Vereinen oder Gewerbetreibenden unterscheiden sollte. Vorausgesetzt, dass der Verein seine Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bestätigt, sollte dieser bevorzugt werden.

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Die Mitglieder der OTV einigen sich auf nachfolgend geänderten Beschluss:

 

 

Beschluss:

Die Ortsteilvertretung Remplin beschließt, vorbehaltich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 und der Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch einen Nachweis des Finanzamtes, dem Retzower Pferdestall e. V. für die

6. Kunstausstellung eine Zuwendung von 600,00 Euro zu gewähren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0