24.02.2010 - 14 Zahlung von Fahrkosten für Stadtvertreter und S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Mahnke regt an, auf das Fahrtenbuch zu verzichten. Ein Fahrtennachweis ist ausreichend.

Dem folgen die Stadtvertreter. Die so geänderte Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.

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Beschluss:

Gemäß § 15 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO) erhalten ehrenamtlich Tätige Reiskostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.

Dazu wird für die Stadtvertretung Malchin und ihre Gremien folgendes geregelt:

 

      (1) Reisekostenvergütung nach § 15 Abs 2 EntschVO M-V erhalten:

-          Stadtvertreter und Sachkundige Einwohner, die ihren Wohnsitz in Ortsteilen haben

-          Ortsteilvertreter, die ihren Wohnort nicht im namensgebenden Ortsteil haben, in dem in der Regel die Ortsteilvertretersitzung stattfindet und

-          Stadtvertreter aus Malchin, die Ortsteilvertreter sind für Fahrten zur  Ortsteilvertreter-

sitzung.  

 

(2) Das Recht auf Fahrkostenerstattung entsteht nur bei Sitzungsteilnahme und bei   gleichzeitigem Anrecht auf Sitzungsgeld für die jeweilige Sitzung. Es entsteht nicht, wenn  keine gesonderte Fahrt anfällt. (wenn z.B. die Sitzung der Stadtvertretung unmittelbar vom Arbeitsort Malchin aus aufgesucht wird und somit nur eine Unterbrechung der normalen Heimfahrt darstellt).

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0