24.02.2010 - 8 Urlaubsgenehmigung für den Bürgermeister

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Jahresurlaub des Bürgermeisters für das Jahr 2010 wird für die Zeit vom 06.07. bis 23.07.2010 genehmigt.

Urlaub bis zu fünf Tagen gilt bei Gewährleistung der Stellvertretung und entsprechender Dokumentation in der Verwaltung als genehmigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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