03.05.2016 - 3 Absprachen zur Beauftragung eines Planers hinsi...

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Wortprotokoll

Herr Wagenknecht übergibt das Wort an Frau Schulz vom WBV.

Durch Frau Schulz werden an die Ausschussmitglieder Unterlagen zum Zustand des „Gielower Grabens-L389/42“ übergeben.

Sie informiert die Ausschussmitglieder über den gewonnen Erkenntnisstand zum Entwässerungssystem für Oberflächenwasser in der Ortslage Gielow. Der Vorfluter L380/42 wurde vom WBV durch Befahren kontrolliert. Die Fugenabdichtung der verrohrten Vorflut ist irreparabel zerstört. An zahlreichen Stellen ist der Rohrquerschnitt durch Eisenstein erheblich eingeschränkt. Die Vorflut muss erneuert werden. Frau Schulz empfiehlt die Herstellung eines offenen Grabens.

Da das Einzugsgebiet des „Gielower Grabens“ mehr als 10 km² beträgt, kann versucht werden, Geld über die WRRL zu beantragen. Als problematisch könnte es sich erweisen, dass die Durchlässigkeit des Gewässers durch einen Fischabweiser an der Gielower Mühle beeinträchtigt ist (Ostpeene ist das höherwertige Gewässer).

Bis zum 30.08.2016 können Förderanträge durch den WBV eingereicht werden. Eine Machbarkeitsstudie kann mit 90 % gefördert werden. Für Maßnahmen des Hochwassermanagements ist eine 80 %ige Förderung möglich.

 

Durch das Büro Jürgens, Klütz und Partner wird der Ausbau der OD Gielow und der angrenzenden Gehwege geplant, ebenfalls die erforderlicher Straßenentwässerung.

Auf Grund der durch das Planungsbüro gewonnenen Ortskenntnis ist es sinnvoll dieses Büro mit der Klärung und gezielten Ableitung des Oberflächenwassers in der Ortslage Gielow zu beauftragen.

 

Die Ausschussmitglieder fordern die Einholung eines Kostenvoranschlages für die Ingenieurleistungen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen zu, dass das Büro gemäß dem Vorschlag der Verwaltung mit der Erarbeitung der Planung beauftragt werden soll.