16.06.2016 - 10 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 16.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtvertreter bringen folgenden abweichenden Beschluss zur Abstimmung:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Neukalen Flur 3 auf den Flurstücken 167/2, 184/2 und 184/20 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBau O MV erfüllt sind. Dem zu Folge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 berechtigt zum Bau des oben genannten Vorhabens.
Die vorgegebene Bauflucht muss nicht zwingend eingehalten werden.
