02.03.2016 - 12 Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin Flur 33 auf dem Flurstück 282 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-Bau O MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs. 1BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage