25.01.2016 - 11 Genehmigungsfreistellung eines Nebengebäudes in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Errichtung eines Nebengebäudes in der Flur 33 auf dem Flurstück 256 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem §62 Abs.1und 2L-BauO MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach§15 Abs.1BauGB(Veränderungssperr) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage