25.01.2016 - 5 Festlegen der Jahresscheiben für die Umsetzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Soldwisch bittet um Diskussion zu dieser Beschlussvorlage.

 

Herr Taeger bedankt sich, dass dem Programm durch die Stadtvertretung zugetimmt wurde. Alle Maßnahmen sind machbar und es sind viele private Maßnahmen in dem Program, die richtig und gut sind. An die Stadt stellt er die Anfrage, wer der verantwortliche Koordinator auch für die Privatleute ist.

 

Herr Müller beantwortet die Anfrage, dass er in Verbindung mit dem Bauamt dafür zuständig ist.

 

Herr Senke findet die Maßnahmen logisch, konsequent und mutig. Es wird Zeit, dass an die Umsetzung herangegangen und ein richtiger Anfang gemacht wird. Dieses Programm ist kein Wunschprogramm für die Zukunft, die OTV wird sich in die Realisierung mit einbringen.

 

 

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Beschluss:

Die Jahresscheiben für die Umsetzung des Maßnahmeprogramms der städtischen Maßnahmen aus dem Dorfentwicklungskonzept Remplin für den Zeitraum bis 2020 werden folgendermaßen festgelegt:

 

2016

Maßnahme Nr. 7.1: Langer Kanal Anpassung der Pacht mit Regelung der Pflege

Maßnahme Nr. 8: Querkanal Anpassung der Pacht mit Regelung der Pflege

Maßnahme Nr. 9.1: Kurzer Kanal Klärung der Bewirtschaftung

Maßnahme Nr. 12: Sternwarte Fassadengestaltung

 

2017

Maßnahme Nr. 15: ehemaliges Gutsverwalterhaus sanieren, Schaffung hochwertiger WE mit Gartennutzung sowie Gestaltung/ Aufwertung des Wohnumfeldes auf der östlichen und westlichen Seite des ehemaligen Gutsverwalterhauses

Maßnahme Nr. 9.2: Kurzer Kanal neuer Sandfang

Maßnahme Nr. 12: Sternwarte weitere Sanierung

 

2018/19

Maßnahme Nr. 5.1: Schlosstraße 2 - 3, 4 – 5 Abriss 29 WE

Maßnahme Nr. 6: ehemaliger Schlosshof Rückbau/ Beräumung der Schuppen und Kleintiergehege, Neugestaltung gemäß historischer Strukturen in Zusammenarbeit mit dem Herzog zu Mecklenburg, Bau eines Spiel - und Bolzplatzes

 

2020

Maßnahme Nr. 13.2: Dorfgemeinschaftsraum- bzw. Versammlungsraum verlagern in sanierten Nordflügel in Zusammenarbeit mit dem Herzog zu Mecklenburg

 

Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Die Nichtdurchführbarkeit einer Maßnahme bedeutet nicht automatisch die Nichtumsetzung einer anderen Maßnahme. Unter Umständen sind dann andere Maßnahmen aus dem Maßnahmeprogramm an deren Stelle einzusetzten.

 

 

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Die Ausschussmitglieder einigen sich auf eine namentliche Abstimmung:

 

Abstimmung der OTV:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Neumann, Werner

X

 

 

Senke, Klaus-Dieter

X

 

 

Taeger, Werner

X

 

 

 

 

Abstimmung des Bauausschusses:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Soldwisch, Lothar

X

 

 

Badendiek, Sabine

X

 

 

Grotevendt, Fritz

X

 

 

Pleinert, Gerhard

X

 

 

 

 

Nach diesem TOP, um 18:25 Uhr verlassen Herr Senke, Herr Taeger und Frau Raaz die Sitzung.