25.01.2016 - 8 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 3. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung

(Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und

beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die 3. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten

Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der

frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen

werden. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2

Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung liegen

 

vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags                  08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

dienstags                 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,

mittwochs                08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,

donnerstags            08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

freitags                    08:30 bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Um 20:10 Uhr verlassen Herr Neumann und Herr Strobl die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage