25.01.2016 - 7 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stobl erläuterte den Vorentwurf der 4. Änderung des B-Plans Nr. 9 Koesters Eck und die geplanten Vorhaben der anwesenden Investoren Herrn Tack und Familie Dahms.

 

Durch die Anwesenden erfolgte im Rahmen der Erläuterung Nachfragen, die auch beantwortet wurden.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über die 4. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche

Auslegung des Vorentwurfes der 4. Änderung des  Bebauungsplans Nr. 9 „Koesters Eck“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016 erfolgen.  Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf liegen

 

vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags                        08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

dienstags                      08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,

mittwochs                      08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,

donnerstags                  08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

freitags                          08:30 bis 11:30 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck“ der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Um 20:05 Uhr verlassen Familie Dahms und Herr Tack die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage