25.01.2016 - 7 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 25.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Koesters Eck“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016 erfolgen. Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf liegen
vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden:
montags 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,
dienstags 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,
donnerstags 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,
freitags 08:30 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
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