25.01.2016 - 9 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen  zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengelass in der Flur11 auf dem Flurstück183/49 wird mit

Auflage erteilt , die Bauflucht analog der bereits errichteten Gebäude auf den Flurstücken 183/50 und 183/41 zu halten. Die Anfrage zur Erschließung des Zweckverbandes mit Tink- und Abwasser läuft derzeit.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage