13.10.2015 - 6 Möglichkeiten der Überplanung des Sargfabrikgel...

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Wortprotokoll

Herr Wagenknecht übergibt das Wort an Herrn Jennerjahn von der Verwaltung.

Herr Jennerjahn informiert die Ausschussmitglieder über den derzeitigen Status des Geländes.

Er erläutert dem Ausschuss, dass das Gebiet derzeit als „Sondergebiet Sargfabrik“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde geführt wird.

Gleichzeitig verfügt die Gemeinde über eine Abrundungssatzung.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im derzeitigen Stadium noch nicht sinnvoll und verursacht unnütze Kosten.

Bei Vorliegen konkreter Vorstellungen wird die Verwaltung die nötigen Schritte einleiten, zum Beispiel eine Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung.

Ansonsten wurde der Ausschuss sich mehrheitlich einig, dass das Gebiet als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden soll. 

Die Daten von potenziellen Bauwilligen sollen erfasst werden und nach Erschließungs-trägern Ausschau gehalten werden.

 

Der Bürgermeister und Herr Harpeng informieren den Ausschuss, dass eine Beplanung des Grundstücks erst nach vollständigem Abschluss der Beräumung des Grundstückes erfolgen kann. Nach der Räumung wird mit einem Bescheid ein Bodenschutzlastvermerk festgelegt.

Je höherwertig die Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ist, je höher fällt der Bodenschutzlastvermerk aus. Zur Nutzung des Grundstücks durch die Gemeinde ist eine Pfandfreigabe erforderlich.

Herr Harpeng versucht beim Fördermittelgeber zu erfragen wie lange das Verfahren in etwa noch dauern wird.

Bei zukünftig möglichen Nutzungen ist der Ausschuss mehrheitlich gegen einen Solarpark.

Er spricht sich für Eigenheime, einen Festplatz, einen kleinen Park bzw. eine parkartige Gestaltung des Geländes aus.