30.11.2015 - 9 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ku...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 30.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stuth möchte wissen, wieviel von den Steuern in der Gemeinde bleibt. Es kann doch nicht sein das jedes Jahr die Hebesätze für Realsteuern erhöht werden müssen.
Antw. Hr. Vonthien:
Die eingenommenen Grundsteuern bleiben zu 100 % in der Gemeinde.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRab) hat in ihrer Stellungsahme zum Haushaltssicherungskonzept 2015 mitgeteilt, dass vom Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit ausgegangen werden muss.
Entsprechend hat die uRab ausdrücklich auf die Einhaltung der §§ 43 Abs. 7 und 44 Abs. 2
KV M-V hingewiesen, wonach die Gemeinde zur Ausschöpfung aller Ertrags- und
Einzahlungsmöglichkeiten verpflichtet ist. Weiterhin heißt es: „Demnach gelten alle eigenen
Einzahlungsmöglichkeiten in zumutbaren Umfang erst dann als ausgeschöpft, wenn auch die
Hebesätze für Realsteuern mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen
Durchschnitt liegen.“
Auf weitere Fragen der Gemeindevertreter antwortet Herr Vonthien.
Herr Moritz ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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