05.11.2015 - 7 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einzel- bzw....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Beschluss Nr. 2015/MC/786 vom 14.09.2015 wird aufgehoben, da sich das Flurstück teilweise in der Trinkwasserschutzzone 2 befindet. Eine Bauflucht zu der bereits vorhandenen Wohnbebauung ist nicht möglich.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn/ Doppelhaus mit Nebenanlagen wird erteilt. Die in der Flurkarte gekennzeichnete Zufahrt ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden sondern nur die Anbindung des vorhandenen Weges an die

B 104, dazu ist für die Nutzung die Zustimmung des SBA Neustrelitz ein zu hohlen. Die Erschließung mit Trink- und Abwasser ist durch den Antragsteller beim WZV zu hinterfragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1209&TOLFDNR=12304&selfaction=print