14.09.2015 - 13 Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 14.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das
Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 33
auf dem Flurstück 288 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren
durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis
nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt
zum Bau des o. g. Vorhabens.
