14.09.2015 - 12 Errichtung eines Wohnhauses /Doppelhaus mit Neb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhaus/Doppelhaus mit Nebenanlagen in der Gemarkung Neu Panstorf, Flur 1 auf dem Flurstück 103/18 wird mit

nachfolgenden Auflagen erteilt: die Bauflucht ist entsprechend der bereits errichteten Wohngebäude zu wählen, die Zustimmung vom Straßenbauamt Neustrelitz zur Nutzung der bereits vorhandenen Zufahrt von der Bundesstraße als Grundstückszufahrt ist vom Antragsteller einzuholen, des Weiteren ist durch den Antragsteller die Erschließung des Grundstücks durch den WZV einzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage