16.04.2015 - 8 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 16.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jennerjahn informiert darüber, dass im Ergebnis der Beratung mit den Trägern öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ Änderungen in den Darstellungen vorgenommen wurden. Da sich die Fläche für die PV-Anlage verringert hat, wurden zusätzlich Gewerbegebietsflächen ausgewiesen.
In der Zeit vom 11.05. bis zum 12.06.2015 erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Frau Rettig: In die Planzeichnung wurde der Hinweis aufgenommen, dass der Standort als „Altlastenverdachtsstandort“ ausgewiesen ist. Im Weiteren wird dann darüber informiert, dass die Gebäude der ehem. Ziegelei nach dem Abbruch von der Denkmalliste genommen wurden, Grund und Boden jedoch als Bodendenkmal in der Liste weiter ausgewiesen werden. Das ist widersprüchlich.
Herr Jennerjahn: Durch die Untere Denkmalbehörde wurde keine weitere Erklärung für diese Formulierung abgegeben. Diese Bedenken und Hinweise sind jedoch bei der Abwägung zu beachten. Bei dieser Regelung ist die Denkmalbehörde zukünftig bei allen Baumaßnahmen zu beteiligen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Neukalen billigt den Vorentwurf über die 3. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und
beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ liegenden Flächen mit Ausnahme der südlichen Randflächen. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Planzeichnung ausgegrenzt.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich
Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 11.05.2015 bis einschließlich 12.06.2015
erfolgen. Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB
mit auszulegen sind, vor.
Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Planentwurfsunterlagen liegen vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
dienstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen
unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage:
Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten
Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht will
der Vorhabensträger das B-Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte
Ziegelei“ der Stadt Neukalen fortführen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sollen
entsprechend geändert werden. Hierzu soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan
geändert werden.
Anlagen zur Vorlage
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326,6 kB
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193,7 kB
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