24.03.2015 - 4 Verwendungsnachweise von 2014

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Wortprotokoll

Herr Teggatz erklärte, dass bis zum 31.03.2015 die Verwendungsnachweise für das Jahr 2014 einzureichen sind. Herr Feldmann wird im Anschluss einen Überblick über die vorliegenden Nachweise geben. Allen Nachweispflichtigen, die bis zum 31.03.2015 die Nachweise noch nicht vorgelegt haben, soll eine Frist von 14 Tagen zum Nachreichen der Unterlagen eingeräumt werden. Falls diese Frist nicht genutzt wird, schlägt er vor, dies bei der weiteren Vergabe von Zuschüssen zu berücksichtigen.

Herr Feldmann gibt einen Überblick zum heutigen Stand. Eine abschließende Übersicht kann aber erst nach dem 31.03.2015 vorgelegt werden. Von insgesamt 42 Zuwendungen liegen 30 Verwendungsnachweise bereits vor.

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