23.03.2015 - 5 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Soldwisch übergibt das Wort an die zuständige Planerin Frau Diesterheft vom Architekturbüro Diesterheft aus Malchin.

 

Frau Diesterheft erläutert den Anwesenden, dass der Flächennutzungsplan die übergeordnete Planung und eine langfristige Willensbekundung der Gemeinde ist. Sie muss den Zielen der Raumordnung angepasst sein. Des Weiteren erläuterte sie, aufgrund des vorliegenden Planentwurfs die Ausweisung der einzelnen Gebiete wie z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc. Für Malchin und die einzelnen Ortsteile. Positiv wertete Frau Diesterheft, dass keine Einwohnerverluste im Jahr 2013 zu verzeichnen waren und Abwanderungen und Zuwanderungen sich die Waage halten.

 

Frau Strobel vom Architekturbüro Pulkenat erläuterte den Anwesenden den Entwurf des Landschaftsplanes zum Flächennutzungsplan mit den einzelnen Schutzgebietsausweisungen (z.B. FFH) und zukünftig angestrebten Zielen, wie z.B. Ackerland wieder in Grünland umzuwandeln, um ausreichend Nahrung für Schreiadler im Bereich von Hagensruhm zur Verfügung zu stellen. Der Landschaftsplan ist Bestandteil des Flächennutzungsplans.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie Landschaftsplan und

beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche

Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan in der Zeit vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015

erfolgen.

Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren

Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufzufordern.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Die Planentwurfsunterlagen liegen

 

vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags           08:00  bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags          08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs         08:00 bis  11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags     08:00  bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags             08:00 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Um 19:20 Uhr verlassen Frau Diesterheft, Frau Strobel und Frau Brodoch die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1134&TOLFDNR=11256&selfaction=print