19.03.2015 - 10 Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 1 wie folgt abgewogen:

 

1. Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf

 

Lfd. Nr.

Behörden/

Nachbargemeinden

Eingang

Stellung-nahmen

Datum

Stellung-

nahmen

keine

Einwände

Anmerkungen/Abwägung

erforderlich

 

 

Behörden/Verbände

 

 

 

 

1.

Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte

05.03.2015

03.03.2015

-

X

2.

Staatliches Amt für Landwirtschaft u. Umwelt

04.03.2015

02.03.2015

-

X

3.

GRÜNE LIGA M-V e.V.

 

 

 

 

4.

Landesamt für Umwelt, Na-

turschutz u. Geologie M-V

27.02.2015

27.02.2015.

keine Stellungn.

 

5.

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

26.02.2015

25.02.2015

-

X

6.

NABU M-V

 

 

 

 

7.

BUND e.V.

 

 

 

 

8.

Landesamt für innere

Verwaltung M-V

 

 

 

 

9.

Kabel Deutschland

24.02.2015

20.02.2015

-

X

10.

e.dis AG

25.02.2015

23.02.2015

X

-

11.

Deutsche Telekom

16.02.2015

16.02.2015

-

X

 

Bürger

 

 

 

 

1.

Herr Schmidt, Neukalen

27.02.2015

25.02.2015

-

X

2.

Herr Wasserstradt, Neukalen

02.02.2015

02.02.2015

-

X

3.

Frau Weinert, Dargun

02.02.2015

02.02.2015

-

X

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

  • GRÜNE LIGA 
  • NABU 
  • BUND 
  • LA für innere Verwaltung

Die Stadt Neukalen geht davon aus, dass Belange nicht betroffen sind.

 

2. Abwägung

 

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt nachfolgend in tabellarischer Form.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage