04.03.2015 - 7 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertreter einigen sich darauf, über die Änderungen einzeln abzustimmen.

 

 

Artikel 3, § 8 Abs. 2

Die Stadträte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 220 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

10

 

 

Enthaltungen:

1

 

 

 

Artikel 4, § 10

 

(1) Der Bürgervorsteher erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

6

 

 

(4) Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, der Ausschüsse, des Präsidiums und der Fraktionen ein Sitzungsgeld von 40 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

 

 

Nein-Stimmen:

4

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

(5) Die sachkundigen Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro für die Teilnahme an Ausschuss- oder Fraktionssitzungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

(6) Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

(8) Zu diesem Punkt wurden 2 Anträge gestellt. Die UMB beantragt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro und die CDU beantragt, 75 Euro monatlich an Aufwandsentschädigung für die Ortsteilvorsteher zu zahlen.

 

 

Herr Hammermüller lässt zunächst über den Antrag der UMB, 150 Euro monatlich, abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

11

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

Anschließend wird über den Antrag der CDU, 75 Euro monatlich an die Ortsteilvorsteher zu zahlen, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

7

 

 

Artikel 6, § 2 Abs. 3

Herr Hammermüller orientiert sich am Antrag von Frau Dr. Mahnke und der Abstimmung des Hauptausschusses. Er verliest allerdings nur den 2. Satz (Die Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft dürfen sich nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.) und lässt über dessen Streichung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

Zur Änderung der Herausgabefrequenz des Generalanzeigers, gibt Herr Hammermüller bekannt, dass bis zum Jahresende laut Frau Rißer die gewohnte 14-tägige Erscheinung des GA beibehalten wird. Momentan werden Verhandlungen mit dem Verlag geführt.

 

 

 

Zur Öffnungsklausel für sachkundige Einwohner in Ausschüssen erklärt Herr Lange, dass vom Innenministerium die Auskunft kam, dass diese Möglichkeit laut Kommunalverfassung nicht besteht.

 

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Beschluss:

Der Beschluss Vorlage 2014/MC/637 wird aufgehoben.

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin laut Anlage wird mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

1.      Der Bürgervorsteher erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 Euro.

2.      Stadtvertreter erhalten ein Sitzungsgeld für Sitzungen der Ausschüsse, des Präsidiums und der Fraktionen in Höhe von 40 Euro.

3.      Sachkundige Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen.

4.      Ausschussvorsitzende erhalten das Eineinhalbfache des Sitzungsgeldes in Höhe von 60 Euro.

5.      Vorsitzende der Ortsteilvertretungen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro.

6.      Aus Artikel 6, §2 Abs. 3 wird der zweite Satz (Die Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft dürfen sich nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.) gestrichen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage