14.01.2015 - 6 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 14.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Frau Tertel, Geschäftsführerin vom WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen an der Sitzung teil. Sie erläutert ausführlich die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung im Abwasserbereich ab 2015 und beantwortet die Fragen der Stadtvertreter.
Unter anderem erklärt sie, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des WZV die Gebührenkalkulation prüft. Frau Rißer, Frau Gawron und Frau Autrum aus den Stadtverwaltungen Malchin und Stavenhagen gehören diesem Ausschuss an. Die Kontrolle der Gebührenkalkulation erfolgt durch einen externen Wirtschaftsprüfer.
- Um 18:55 Uhr verlässt Frau Rißer die Sitzung.
Herr Süssig meint, dass die Gleichbehandlung mit der Erhöhung der Grundgebühr für alle Haushalte sehr ungerecht ist, da gerade Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte hierbei sehr benachteiligt werden. Er wünscht eine gerechtere Beurteilung der Haushalte.
Frau Tertel erläutert, dass die erstmalig nach 17 Jahren geplante Erhöhung weit unter dem Inflationsindex von 2 % liegt. Der Wasserversorger wird die Belastung nicht für einige Personengruppen ausgleichen, da dies anderen gegenüber ungerecht ist.
Herr Kullick verliest Passagen aus dem Antrag der Stadt Neukalen an den WZV. Darin wird der WZV aufgefordert, eine zweite Gebührenvariante zur Abstimmung zu stellen. In dieser soll die Grundgebühr auf ca. 74 Euro und die Mengengebühr auf ca. 3 Euro/m³ erhöht werden. Er gibt bekannt, dass sich die UMB-Fraktion dem Antrag anschließt und fragt, ob sich der WZV damit schon befasst hat.
Frau Tertel berichtet, dass den 18 Verbandsmitgliedern mehrere Varianten vorgestellt wurden. Im Laufe der Diskussion wurde die vorliegende Beschlussfassung favorisiert, da sie mehr Planungssicherheit bietet. Da sie mit vielen Unternehmen bereits intensive Gespräche zur geplanten Gebührenerhöhung geführt hat, ist sie nicht bereit jetzt noch eine andere Variante zur Abstimmung zu stellen.
Herr Lange erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des WZV die Gebührenkalkulation geprüft hat und eine weitere Kontrolle durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgt. Des Weiteren informiert er, dass Herr Voß auf der Verbandsversammlung am 26.01.2015 den Antrag der Stadt Neukalen zur Diskussion stellen kann.
Frau Dr. Mahnke bemängelt, dass zu dieser Sitzung kein Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wurde.
Herr Lange erinnert die Stadtvertreter an ihre Einladung zum Jahresanlauf am 16.01.2015. Des Weiteren informiert er, dass in den nächsten Wochen erste Gespräche zur Festveranstaltung bezüglich der Städtepartnerschaft Malchin – Itzehoe stattfinden werden.
Information:
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Kosten ist es unumgänglich, dass der WZV MC-Stavenhagen die Gebühren für die Abwasserentsorgung erhöht. Dies wurde aufgrund der Tendenz, die in den letzten Jahren bereits ersichtlich war, in den Gremien des WasserZweckVerbandes beraten und festgestellt. Diese Schmutzwassergebührenerhöhung ist auch erforderlich, nachdem in den vergangenen 17 Jahren im Abwasserbereich keine Gebührenveränderungen vorgenommen wurden.
Gründe für die notwendige Gebührenerhöhung:
- Rückgang der Einwohnerzahl um 29 %, dementsprechend wurde weniger Abwasser aus den Privathaushalten zugeführt,
- Investitionen seit 1993 im Wert von 94 Mio. - € dies bedeutet, dass jährlich hohe Abschreibungen (jährlich zwischen 1,4 und 1,8 Mio. €) durch den WZV erwirtschaftet werden müssen,
- Kosten für Energie, Treibstoffe und Chemikalien sind seit 2003 um ca. 29 % gestiegen (2003: 3,7 Mio. €; 2013: 5,2 Mio. €).
Durch die Gebührenkalkulation, die vor etwa 17 Jahren Grundlage für die Gebührensatzung war, ist erreicht worden, dass in den vergangenen Jahren ein Überhang an Abwassergebühren erwirtschaftet werden konnte. Dies liegt auch daran, dass zwischenzeitlich große Abwasserlieferanten „ans Netz“ gegangen sind. Seit etwa 5 Jahren gibt es aber diesen Gebührenüberhang nicht mehr. Die seit dem entstandenen Gebührendefizite im Abwasserbereich sind regelmäßig durch Überhänge aus den Vorjahren ausgeglichen worden. Diese Reserven sind nun aufgebraucht. Dementsprechend muss durch Veränderung der Gebühren nunmehr nachgeregelt werden.
- Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1 MB
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